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Rechtsanwälte in Europa: Estland
Zulassung/Zuständigkeit:
Die Zulassung der Rechtsanwälte erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer. Die Rechtsanwälte sind bei allen Gerichten zugelassen, d.h. bei den Amtsgerichten („Halduskohus“) als Eingangsinstanz für alle erstinstanzliche Verfahren, bei den drei Bezirksgerichten („Ringkonnakohus“) in Tallinn, Tartu und Johvi als Berufungsinstanz und beim Staatsgerichtshof („Riigikohus“) als Revisionsinstanz.
Anwaltszwang:
Mit Ausnahme des Revisionsverfahrens vor dem Staatsgerichtshof können sich die Parteien selbst vertreten.
Prozesskostenhilfe/Pflichtverteidiger:
Prozesskostenhilfe ist in Estland gesetzlich nicht vorgesehen. Auf Antrag kann das Gericht der Klagepartei die Gerichtskosten ganz oder teilweise erlassen.
Anwaltsgebühren:
Es existiert keine Gebührenordnung für Rechtsanwälte mit der Folge, dass in Honorarvereinbarungen Stundensätze und/oder Erfolgshonorare vereinbart werden.
Gebühren-/Kostentragung:
Die Gerichtskosten in Zivilsachen betragen bis zu einem Streitwert von EEK 10.000 10 %, bei höheren Streitwerten zwischen 5 % und 7 %.
Rechtsanwaltskammer:
Eesti Advokatuuri Juhatus
Viru 19
10140 Tallinn EE001
Fon: 00372 6 44 91 80 Fax: 00372 6 44 02 98
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