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Rechtsanwälte in Europa: Frankreich
Zulassung/Zuständigkeit:
Die Zulassung von Rechtsanwälten erfolgt durch die regional zuständige „Conseil de l` Ordre des Avocats“ (Rechtsanwaltskammern), die auch für Disziplinarmaßnahmen und den Widerruf der Zulassung zuständig sind. „Ordre des Avocats“ bestehen am Sitz jedes Landgerichts („Tribunal de Grande Instance“). Eigene „Ordre des Avocats“ bilden die am Obersten Verwaltungsgericht („Conseil d` Etat“) und dem Obersten Gericht („Cour de Cassation“) zugelassenen Rechtsanwälte.
Französische Rechtsanwälte sind ausschließlich bei einem Landgericht zugelassen, d.h. sie dürfen nur vor dem Landgericht auftreten, bei dem sie zugelassen sind. Bei Amtsgerichten, Handels- oder Arbeitsgerichten erstreckt sich die Zulassung über die gesamte Republik.
In Berufungsverfahren – Ausnahme: Strafsachen und Sozialsachen – muss ein Berufungsanwalt beauftragt werden.
Prozesskostenhilfe/Pflichtverteidiger:
In Strafsachen hat der Angeklagte Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Die Beantragung von Prozesskostenhilfe in Zivilverfahren ist möglich.
Anwaltsgebühren:
Das französische Recht kennt keine Gebührentabellen nach Gegenstandswerten. Üblich sind Pauschalhonorare, die mit Beauftragung frei vereinbart oder nach Abschluss der Angelegenheit durch den Rechtsanwalt frei festgesetzt werden. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit. Steht die Höhe des Honorars im Streit, kann der Rechtsanwalt den Präsidenten seiner Rechtsanwaltskammer um Vermittlung bitten und im Falle des Scheiterns dieser Vermittlungsbemühungen vor Gericht klagen. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist mit Einschränkungen möglich.
Gebühren-/Kostentragung:
Der obsiegenden Partei werden grundsätzlich die Rechtsanwaltskosten durch die Gegenseite nicht erstattet. Auf Antrag kann das Gericht einen in sein Ermessen gestellten Pauschalbetrag zur Erstattung an die obsiegende Partei bewilligen. Dieser Pauschalbetrag deckt jedoch regelmäßig nicht den tatsächlichen Aufwand.
Rechtsanwaltskammern:
Ordre des Avocats a la Cour d`Appel de Paris
4 Boulevard du Palais
Palais de Justice
75055 Paris
Fon : 0033 1 44 32 48 13 Fax : 0033 1 44 07 26 74 und 46 34 77 65
Confederation National des Avocats
34, Rue de Conde
75006 Paris
Fon : 0033 1 43 54 65 48 Fax : 0033 1 43 54 75 09
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