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Rechtsanwälte in Europa: Malta
Zulassung/Zuständigkeit:
Nach erfolgreicher schriftlicher und mündlicher Prüfung durch zwei Richter des Obersten Gerichtshofes erfolgt die Zulassung durch den Präsidenten der Republik. Die Verfolgung von Disziplinarvergehen erfolgt durch den Attorney General (Generalstaatsanwalt), bzw. bei kleineren Vergehen durch die Rechtsanwaltskammer.
Das Maltesische Recht unterscheidet zwischen Rechtsanwälten und Rechtsberatern. Während Rechtsberater nur vor dem „Magistrate Court“ zugelassen sind, umfasst die Zulassung von Rechtsanwälten alle maltesischen Gerichte.
Anwaltszwang:
Die Klageschrift vor dem „Magistrate Court“ muss von einem Anwalt oder Rechtsberater unerzeichnet sein. Anwaltszwang, d.h. die gesetzliche Verpflichtung sich vor Gericht durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, besteht vor dem „Superior Court“.
Prozesskostenhilfe/Pflichtverteidiger:
Der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger ist abhängig von der Höhe der zu erwartenden Strafe. Prozesskostenhilfe wird im Rahmen bestimmter Einkommens- und Vermögens-verhältnisse gewährt.
Anwaltsgebühren:
Die Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach Gebührentabellen, die in Zivilverfahren vom Streitwert abhängig sind. Tätigkeiten ausserhalb dieses Gebührenrahmens liegen, obliegen der freien Vereinbarung bzw. der Festsetzung durch den Anwalt.
Rechtsanwaltskammer:
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