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Angeklagter

Angeklagter

Beschuldigter im Strafprozess, gegen den nach dem Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und nach Erhebung der öffentlichen Klage das Hauptverfahren eröffnet wurde.

Unter den Oberbegriff Beschuldigter fallen der einfache Beschuldigte, der Angeschuldigte und der Angeklagte.
Die Unterscheidung erfolgt entsprechend der Verfahrensstufen im Strafprozess.

  • Beschuldigter ist der lediglich Tatverdächtige, gegen den ein Ermittlungsverfahren läuft.
  • Wird gegen ihn Anklage erhoben, wird er zum Angeschuldigten (Zwischenverfahren).
  • Lässt das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft zu und eröffnet das Hauptverfahren, spricht man vom Angeklagten.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Angeschuldigter
Anklage
Beklagter
Ermittlungsverfahren
Hauptverhandlung
Staatsanwaltschaft
Strafprozess
Verdacht

Norm:
§ 157 StPO


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