Beschuldigter im Strafprozess, gegen den nach dem Abschluss der Ermittlungen
der Staatsanwaltschaft und nach Erhebung der öffentlichen Klage das Hauptverfahren
eröffnet wurde.
Unter den Oberbegriff Beschuldigter fallen der einfache Beschuldigte, der Angeschuldigte
und der Angeklagte.
Die Unterscheidung erfolgt entsprechend der Verfahrensstufen im Strafprozess.
Beschuldigter ist der lediglich Tatverdächtige, gegen den ein Ermittlungsverfahren
läuft.
Wird gegen ihn Anklage erhoben, wird er zum Angeschuldigten (Zwischenverfahren).
Lässt das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft zu und eröffnet
das Hauptverfahren, spricht man vom Angeklagten.