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Angeschuldigter

Angeschuldigter

Bezeichnung für den einer Straftat Beschuldigten, gegen den die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat.

Angeschuldigter ist der Beschuldigte im Zwischenverfahren des Strafprozesses, also:

  • nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens
  • vor Eröffnung des Hauptverfahrens (Haupthandlung)

Ist die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen (Eröffnungsbeschluss), wird der Beschuldigte dann als Angeklagter bezeichnet.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Angeklagter
Anklage
Beschuldigter
Ermittlungsverfahren
Eröffnungsbeschluss
Hauptverhandlung
Staatsanwaltschaft
Strafprozess

Norm:
§ 157 StPO


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