Angeschuldigter
Angeschuldigter
Bezeichnung für den einer Straftat Beschuldigten, gegen den die Staatsanwaltschaft
Anklage erhoben hat.
Angeschuldigter ist der Beschuldigte im Zwischenverfahren des Strafprozesses,
also:
- nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens
- vor Eröffnung des Hauptverfahrens (Haupthandlung)
Ist die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen (Eröffnungsbeschluss),
wird der Beschuldigte dann als Angeklagter bezeichnet.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Angeklagter
Anklage
Beschuldigter
Ermittlungsverfahren
Eröffnungsbeschluss
Hauptverhandlung
Staatsanwaltschaft
Strafprozess
Norm:
§ 157 StPO