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Anpassung des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens

(BMF, Mitteilung v. 20.11.2001)

Mitteilung der Redaktion:
Für Dividendenausschüttungen französischer Kapitalgesellschaften soll ab 1.1.2002 die französische Steuergutschrift ("avoir fiscal") insgesamt abgeschafft werden.


Nach einer Mitteilung des BMF wird das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen geändert. Das Zusatzprotokoll soll noch im Jahr 2001 unterzeichnet und das Gesetzgebungsverfahren anschließend eingeleitet werden.

Die frühere Vereinbarung über die Gewährung der französischen Steuergutschrift war eine Reaktion auf die Einführung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens in Frankreich. Sie galt in Fällen, in denen Deutschland eine Doppelbesteuerung durch Anrechnung der französischen Steuer vermieden hat. Nach der deutschen Unternehmenssteuerreform und der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens wird nun auch das Doppelbesteuerungsabkommen an die veränderte Steuergesetzgebung angepasst.


Quelle: PM BFH




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