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Bundesrat - Zustimmung zum Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz
(BMF, Mitteilung v. 30.11.2001)
Mitteilung der Redaktion:
Der Bundesrat hat Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer zugestimmt. Steuerhinterzieher sollen härter bestraft werden.
Der Bundesrat hat dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz zugestimmt. Damit solle künftig insbesondere der missbräuchlichen Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugsrechts - namentlich mit Hilfe zwischengeschalteter betrügerischer Unternehmen, die eine in Rechnung gestellte, aber nie gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen - begegnet werden. Die Maßnahmen würden vor allem die Ergänzung der Rechnungsanforderungen um die Angabe der Umsatzsteuernummer des leistenden Unternehmers sowie die Einführung einer Haftung für schuldhaft nicht abgeführte Umsatzsteuer für solche Unternehmer, die bei Abschluss des Vertrages über ihren Eingangsumsatz davon Kenntnis hatten, betreffen. Finanzbeamte könnten im Rahmen einer "Umsatzsteuer-Nachschau" ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Geschäftsräume betreten, um umsatzsteuerrelevante Sachverhalte anhand von Unterlagen zu überprüfen. Die bei der Nachschau getroffenen Feststellungen dürften auch für andere Steuerarten ausgewertet werden.
Die Nichtzahlung der Umsatzsteuer könne zukünftig als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EURO geahndet werden. Im Falle gewerbs- oder bandenmäßiger Nichtzahlung der Umsatzsteuer könne eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, bei gewerbs- oder bandenmäßiger Steuerhinterziehung von einem Jahr bis zu zehn Jahren verhängt werden. Darüber hinaus sehe das Gesetz die Kostentragung für den Kläger eines finanzgerichtlichen Verfahrens vor, wenn das Gericht Erklärungen und Beweismittel berücksichtigt, die im Einspruchsverfahren rechtmäßig (wegen verspäteten Vorbringens) zurückgewiesen worden sind.
Quelle: PM Bundesrat Nr. 273/2001
[StVBG]
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