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Finanzministerium hat vier neue AfA-Branchentabellen und Vorbemerkungen veröffentlicht

(BMF, Mitteilung v. 07.12.2001)


Die neu erstellten AfA-Tabellen für die Wirtschaftszweige "Maschinenbau", "Hafenbetriebe", "Baugewerbe/Gerüstbau" und "Zahntechniker" werden nunmehr veröffentlicht. Diese AfA-Tabellen gelten für alle Anlagegüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Gleichzeitig wird auch die Neufassung der "Allgemeinen Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen" veröffentlicht, in die die frühere Regelung zu den Schichtzuschlägen (mit festen Zuschlagsätzen) wieder aufgenommen worden ist. Der Vorschlag der Bundesregierung, für Lkw, Pkw und Kombis im Kurzstrecken- und Ladeverkehr unter bestimmten Voraussetzungen eine Verkürzung der Nutzungsdauer um ein Jahr gegenüber der Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter ("AV") ebenfalls in den Vorbemerkungen vorzusehen, hat nicht die notwendige Zustimmung der Länder gefunden.

Die Tabellen sind im Internet unter der Adresse www.bundesfinanzministerium.de abrufbar.
Eine Veröffentlichung im Bundessteuerblatt - Teil I - erfolgt in Kürze.
Quelle: PM BMF v. 07.12.2001



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