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Zusatzabkommen zur Änderung des deutsch-französischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

(BMF, Mitteilung v. 11.12.2001)

Mitteilung der Redaktion:
Am 20.12.2001 wurde in Paris ein Zusatzabkommen zur Änderung des deutsch-französischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet, durch das die im geltenden Abkommen vorgesehene Gewährung der französischen Körperschaftsteuergutschrift ("avoir fiscal") ab 1.1.2002 allgemein abgeschafft werden soll.


Das BMF teilte mit, dass die Abschaffung der Steuergutschrift im Hinblick auf die Unternehmens-steuerreform erfolge, mit der ein neues Körperschaftsteuersystem und das Halbeinkünfteverfahren eingeführt worden sind.
Infolge der weitgehenden Beseitigung der steuerlichen Doppelbelastung der Dividenden in Deutschland bestünde für beide Staaten keine Notwendigkeit mehr, bei französischen Dividenden weiterhin die Gutschrift der französischen Körperschaftsteuer zu gewähren. Zudem werde das Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich so auch an die Abkommen Deutschlands mit vergleichbaren Staaten angeglichen.
Darüber hinaus sei auch auf die gemeinsame deutsch-französische Erklärung vom 13.7.2001 hinzuweisen, in der die zuständigen Behörden beider Staaten klargestellt haben, dass bei deutschen Kapitalgesellschaften als Dividendenempfänger durch die Unternehmenssteuerreform im Regelfall die Berechtigung zur Gewährung der Steuergutschrift bereits ab 1.1.2001 weggefallen ist.


Quelle: PM BMF v. 11.12.2001




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