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Fragen an BMF nach Möglichkeiten und Hindernissen bei Erfassung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapierverkäufen

(BFH, Beschl. v. 19.03.2002 - IX R 62/99)

Leitsatz der Redaktion:
Das Bundesfinanzministerium (BMF) wird vom BFH in einem Verfahren, in dem die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen geltend gemacht wird, aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten, weil es dann die Stellung eines Verfahrensbeteiligten erlangt. Dann hätte es das Recht, sich im Verfahren zu äußern und eigene Anträge zu stellen.


Der BFH hat die Aufforderung zum Beitritt damit begründet, dass zu prüfen sei, ob ein strukturelles Erhebungsdefizit bei der Erfassung von Einkünften aus Spekulationsgeschäften vorlag, und - gegebenenfalls - ob eine hierdurch bewirkte Besteuerungsungleichheit zu Lasten der Steuerehrlichen zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Norm führt.

Im Fall eines Beitritts wäre es sachdienlich, wenn das BMF zu folgenden Fragen Stellung nimmt:
1. Welche rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten standen den Finanzämtern im Streitjahr (1997) zur Verfügung, um vorgelegte Einkommensteuererklärungen auf ihre Vollständigkeit hinsichtlich der von den Steuerpflichtigen erklärten Spekulationsgewinne zu überprüfen? Welche Möglichkeiten bestanden darüber hinaus, um nicht erklärte Spekulationsgewinne zu ermitteln?
2. Welche rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse standen einer vollständigen Erfassung und Verifizierung von Einkünften aus Spekulationsgeschäften iSd. § 23 I 1 Nr. 1b EStG a.F. im Streitjahr entgegen?
Quelle: PM BFH Nr. 14




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