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Steuerberaterverband empfiehlt alle Bescheide zur Spekulationssteuer anzufechten
(DStV, Mitteilung v. 30.07.2002)
Mitteilung der Redaktion:
Der Deutsche Steuerberaterverband empfiehlt allen Steuerpflichtigen, die Spekulationsgewinne erzielt haben, Einspruch gegen ihre Steuerbescheide einzulegen. Begründet wird dieser Rat damit, dass der Bundesfinanzhof als auch das Finanzgericht Köln die Besteuerung von Spekulationsgeschäften für verfassungswidrig halten.
Der BFH hat bereits am 16.07.2002 (Az.: IX R 62/99) zur Frage, ob die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Wertpapiergeschäften verfassungswidrig ist, beschlossen, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen.
Außerdem hält das FG Köln in seiner Entscheidung vom 25.07.2002 (Az.: 13 K 460/01) die Besteuerung von Grundstücksspekulationsgeschäften für verfassungswidrig. Das FG Köln hat das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil die Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksverkäufen mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei, soweit die Regelung rückwirkend in Kraft getreten ist.
Quelle: PM DStV Nr. 23/02
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