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Steuerliche Erleichterungen für Hochwasseropfer!
(BMF, Mitteilung v. 16.08.2002)
Mitteilung der Redaktion:
Das Bundesfinanzministerium hat einen Rahmenkatalog für steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch Naturkatastrophen verursachten Schäden erstellt. Die vom jetzigen Hochwasser betroffenen Länder können im Rahmen dieses Katalogs die gebotenen steuerlichen Maßnahmen treffen.
In Betracht kommen können vor allem:
- Steuerstundungen
- Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen
- Herabsetzung von Vorauszahlungen
- Erleichterter Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen
- Keine nachteiligen Folgerungen bei Verlust bzw.Vernichtung von Buchführungsunterlagen
- Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von Gebäuden
- Sonderabschreibungen bei Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter
- Bildung von Rücklagen für Ersatzbeschaffungen
- Bei Land- und Forstwirten, deren Gewinn nach § 13a EStG ermittelt wird, Erlass der aus dem Ansatz des Grundbetrags und der Zuschlägen für Sondernutzungen sich ergebende Einkommensteuer
- Sofortiger Abzug der Aufwendungen für den Wiederaufbau zerstörter Obstbaubestände als Betriebsausgaben
- Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an Gebäuden und am Grund und Boden können ohne nähere Nachprüfung als sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand behandelt werden, wenn sie den Betrag von 45.000 Euro nicht übersteigen
- Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände (Wohnung, Hausrat, Kleidung) können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Bei Arbeitnehmern ist auch die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkartemöglich.
Der gesamte Rahmenkatalog ist auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums unter folgender Adresse zu finden:
http://www.bundesfinanzministerium.de/doc-..13621/x.htm
Die Billigkeitsmaßnahmen sind beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen.
Bei den obersten Finanzbehörden der vom jetzigen Hochwasser betroffenen Länder stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen: MR Günther Störzinger, Tel. 0351/564-4320, Fax: 0351/564-4309
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt: ORR Joachim Bentel, Tel. 0391/567-1296, Fax: 0391/561-1190
Thüringer Finanzministerium: RD Heinrich Kropp, Tel. 0361/3796-210, Fax: 0361/3796-659
Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg: RR Marc-Michael Harden, Tel. 0331/866-6332, Fax: 0331/866-6888
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen: MR Josef Lohrer, Tel. 089/2306-2319, Fax: 089/2306-2803 und RR Christian Bähr, Tel. 089/2306-2531
Quelle: PM BMF
© juracontent.de
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