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Flutopfersolidaritätsgesetz beschlossen - 2. Stufe der Steuerreform wird verschoben

(BMF, Mitteilung v. 27.08.2002)

Mitteilung der Redaktion:
Auf der Grundlage der mit den Bundesländern erzielten Einigung über einen gemeinsam finanzierten Fonds "Aufbauhilfe" zur Beseitigung der Schäden des Hochwassers hat die Bundesregierung am 26.08.2002 im Umlaufverfahren einen Entwurf eines Flutopfersolidaritätsgesetzes beschlossen. Der gemeinsame Fonds soll ein Volumen von 7,1 Mrd. Euro haben.

Zur Finanzierung wird die zweite Stufe der Steuerreform auf das Jahr 2004 zu verschoben. Die Steuermehreinnahmen, die sich für Bund und Länder einschließlich ihrer Gemeinden ergeben, werden dem Fonds "Aufbauhilfe" zugeführt. Es soll also die Solidarität aller Steuerzahler nach ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit eingefordert werden. Um soziale Härten zu vermeiden, sollen alleinerziehende Steuerpflichtige dabei geschont und die vorgesehene weitere Abschmelzung des Haushaltsfreibetrages für 2003 ausgesetzt werden. Gleichzeitig soll die Körperschaftsteuer befristet für das Jahr 2003 um 1,5% erhöht werden, damit auch die großen Unternehmen einen Solidarbeitrag zur Beseitigung der Flutschäden leisten.

Der Bund hat einen Beitrag von 3,507 Mrd. Euro, die Länder und Kommunen haben einen Beitrag von 3,593 Mrd. Euro an den Fonds "Aufbauhilfe" abzuführen. Aus dem Bundesanteil leistet der Fonds im Rahmen bestehender und neuer Bundesprogramme zu gleichen Teilen Hilfen zur Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes, der Infrastruktur der Länder und Kommunen sowie für geschädigte Privathaushalte und Unternehmen in den Katastrophengebieten.

Der Mitteleinsatz für die Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes (Bundesfernstraßen, Schienen- und Wasserwege) wird über den Gesetzentwurf hinaus durch Umschichtungen im Verkehrshaushalt des Bundes von bis zu 1 Mrd. Euro zu Gunsten der betroffenen Länder faktisch verdoppelt. Auch das Volumen der beiden übrigen angesprochenen Bereiche verdoppelt sich, indem eine hälftige Mitfinanzierung seitens der Länder und Kommunen aus dem Länderanteil des Fonds erfolgt. Der verbleibende Betrag des Länderanteils von rund 1,5 Mrd. Euro steht für eigene Programme der betroffenen Länder zur Verfügung.

Die Leistungen des Fonds "Aufbauhilfe" beginnen grundsätzlich ab dem 01.01.2003. Im Wege des dafür vorgesehenen Verfahrens können bereits 2002 planungsrelevante Zusagen erteilt sowie erste Auszahlungen vorgenommen werden.

Die EU hat außerdem Mittel iHv. ca. 1,2 Mrd. Euro in Aussicht gestellt. Mit den Umschichtungen im Verkehrshaushalt des Bundes sowie den bereits beschlossenen Sofortmaßnahmen (ca. 0,5 Mrd. Euro) sollen den betroffenen Gebieten somit kurzfristig insgesamt fast 10 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: PM BMF



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