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Zusatzabkommen zum deutsch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommen - Besteuerung künftig im Tätigkeitsstaat
(BMF, Mitteilung v. 05.11.2002)
Mitteilung der Redaktion:
Das Zusatzabkommen zum deutsch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommen sieht vor, dass die Einkünfte von Arbeitnehmern, die im Grenzgebiet des einen Staates wohnen und im Grenzgebiet des anderen Staates arbeiten, künftig im jeweiligen Tätigkeitsstaat besteuert werden. Gegenwärtig werden diese Arbeitnehmer noch im Wohnsitzstaat besteuert.
Ungeachtet der Neuregelung soll den belgischen Wohnsitzgemeinden ein Anteil an der Einkommensteuer der dort ansässigen Grenzgänger vorbehalten bleiben. Dieser Teil werde auf die in Deutschland festgesetzte Einkommensteuer angerechnet. Die Mindereinnahmen, die Belgien durch seinen Verzicht auf die Besteuerung der Arbeitseinkommen der nach Deutschland auspendelnden Arbeitnehmer hinnimmt, würden während eines Übergangszeitraums von sechs Jahren durch deutsche Ausgleichszahlungen kompensiert.
Das Zusatzabkommen tritt einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und wird dann mit Beginn des darauf folgenden Jahres anzuwenden sein, also voraussichtlich ab 01.01.2004.
Quelle: PM BMF
© juracontent.de
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