Rechtsanwälte Steuerberater Notare Sachverständige Verkehrspsychologen InternKontakt
Home
 
Archivsuche:


Zusatzabkommen zum deutsch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommen - Besteuerung künftig im Tätigkeitsstaat

(BMF, Mitteilung v. 05.11.2002)

Mitteilung der Redaktion:
Das Zusatzabkommen zum deutsch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommen sieht vor, dass die Einkünfte von Arbeitnehmern, die im Grenzgebiet des einen Staates wohnen und im Grenzgebiet des anderen Staates arbeiten, künftig im jeweiligen Tätigkeitsstaat besteuert werden. Gegenwärtig werden diese Arbeitnehmer noch im Wohnsitzstaat besteuert.

Ungeachtet der Neuregelung soll den belgischen Wohnsitzgemeinden ein Anteil an der Einkommensteuer der dort ansässigen Grenzgänger vorbehalten bleiben. Dieser Teil werde auf die in Deutschland festgesetzte Einkommensteuer angerechnet. Die Mindereinnahmen, die Belgien durch seinen Verzicht auf die Besteuerung der Arbeitseinkommen der nach Deutschland auspendelnden Arbeitnehmer hinnimmt, würden während eines Übergangszeitraums von sechs Jahren durch deutsche Ausgleichszahlungen kompensiert.

Das Zusatzabkommen tritt einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und wird dann mit Beginn des darauf folgenden Jahres anzuwenden sein, also voraussichtlich ab 01.01.2004.
Quelle: PM BMF



© juracontent.de





advocat24 Report
Steuerberater Report
Archiv
Notar Report
Anwaltsuche
Steuerberatersuche
Notarsuche
Sachverständigensuche
Verkehrspsychologensuche
Wir über uns
Leistungen
Nutzungsbedingungen
Kontakt
Email
Impressum
English version
Home
  Newsletter abonnieren
Rechtstipps
Mitglied werden?
Rechtsanwälte Steuerberater Sachverständige Kontakt Intern
top