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Lohnsteuerliche Behandlung von Mahlzeiten der Arbeitnehmer im Jahr 2003
(BMF, Schreiben v. 14.11.2002 - IV C 5 - S 2334 - 197/02)
Mitteilung der Redaktion:
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten. Dasselbe gilt für Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung anlässlich oder während einer Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.
Die Sachbezugswerte für das Jahr 2003 sind durch Art.1 der Verordnung zur Änderung der Sachbezugsverordnung vom 07.11.2002 festgesetzt worden. Danach beträgt der Wert für Mahlzeiten, die im Jahr 2003 gewährt werden, einheitlich bei allen Arbeitnehmern in allen Ländern für ein Mittag- oder Abendessen 2,55 Euro und für ein Frühstück 1,43 Euro.
Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: Mitteilung BMF
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