Rechtsanwälte Steuerberater Notare Sachverständige Verkehrspsychologen InternKontakt
Home
 
Archivsuche:


Finanzbeamter darf nicht nebenberuflich als Steuerberater tätig sein

(VG Trier, Urt. v. 23.01.2003 - 3 K 1654/02.TR)

Leitsatz der Redaktion:
Ein Finanzbeamter, der für Dritte Einkommenssteuererklärungen erstellt bzw. bei der Erstellung behilflich ist, verletzt seine Dienstpflichten gegenüber seinem Dienstherrn in besonders schwerem Maße. Deshalb kann ein solches Verhalten die Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben.

Die klagende Oberfinanzdirektion (Kl.) begehrte die Entfernung des beklagten Beamten (Bekl.) aus dem Dienst, weil dieser über mehrere Jahre für insgesamt 54 Steuerpflichtige 145 Einkommenssteuererklärungen erstellt bzw. bei der Erstellung von Einkommenssteuererklärungen geholfen hatte. Das Begehren der Kl. - die Entfernung des Bekl. aus dem Dienst - blieb erfolglos, das Gericht stufte den Bekl. lediglich in eine niedrigere Besoldungsgruppe ein.

Ein solches Verhalten stelle ein schweres Dienstvergehen dar, das grundsätzlich geeignet sein könne, eine Entfernung aus dem Dienst zu rechtfertigen. Von der Dienstentfernung als „Höchststrafe" wurde hier aber ausnahmsweise abgesehen. Zu Gunsten des Bekl. habe berücksichtigt werden können, dass er seit über 20 Jahren nur mit der Bewertung von Grundstücken eingesetzt war und seine dienstliche Tätigkeit daher keinen unmittelbaren Bezug zur Einkommenssteuererhebung aufwies.

Zwischen der unerlaubten Steuerberatung und den dienstlichen Aufgaben habe somit kein unmittelbarer Zusammenhang bestanden. Da der Bekl. durch seine Beratungstätigkeit auch keinen Schaden für den Fiskus verursacht habe, sei eine Degradierung - also eine Zurückstufung in eine niedrigere Besoldungsgruppe - angemessen und ausreichend.
Quelle: PM des VG Trier Nr. 5/2003



© juracontent.de





advocat24 Report
Steuerberater Report
Archiv
Notar Report
Anwaltsuche
Steuerberatersuche
Notarsuche
Sachverständigensuche
Verkehrspsychologensuche
Wir über uns
Leistungen
Nutzungsbedingungen
Kontakt
Email
Impressum
English version
Home
  Newsletter abonnieren
Rechtstipps
Mitglied werden?
Rechtsanwälte Steuerberater Sachverständige Kontakt Intern
top