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Lohnsteuerkarte soll abgeschafft werden
(Bundesregierung, Mitteilung v. 13.02.2003)
Mitteilung der Redaktion:
Die Bundesregierung plant als Beitrag zum Bürokratieabbau, das Lohn- und Einkommensteuerverfahren stark zu vereinfachen.
Durch den massiven Einsatz elektronischer Datenübertragung sollen künftig Lohnsteuer-Karten, Lohnsteuer-Anmeldungen und Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung entfallen. Damit sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Städte und Gemeinden, die bisher die Lohnsteuerkarten ausstellen und verwalten, von bürokratischem Aufwand entlastet werden. Hierzu soll das Einkommensteuerverfahren auf eine vollelektronische Form umgestellt werden.
Des Weiteren hätten sich Bund und Länder darauf geeinigt, die Vordrucke für Steuererklärungen zu vereinheitlichen. Wegen Besonderheiten in den Länder wichen bisher die Formulare in vielen Ländern voneinander ab, was zu einer erheblichen Kostenbelastung für die Bürger, steuerberatende Berufe, Software-Hersteller und die Finanzverwaltungen geführt habe.
Außerdem sollen künftig die im Bundessteuerblatt veröffentlichten Schreiben des Bundesfinanzministeriums für alle Finanzverwaltungen unmittelbar gelten. Hiermit soll die Normenflut im Bereich des Steuerrechts eingedämmt werden.
Quelle: PM Bundesregierung
© juracontent.de
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