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Elektronische Abgabe der Steuererklärung ist ab sofort möglich
(BMF, Schreiben v. 07.02.2003)
Mitteilung der Redaktion:
Auf Grund der neuen Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) ist nunmehr die rechtsverbindliche Abgabe von elektronisch übermittelten Steuererklärungen möglich. Eine erste praktische Anwendung bietet das von der Steuerverwaltung kostenlos zur Verfügung gestellte Programm ElsterFormular 2002 (http://www.elster.de), mit dem ab sofort elektronisch signierte Einkommensteuererklärungen an die Finanzämter übermittelt werden können.
Die Steuerdaten-Übermittlungsverordnung regelt die rechtsverbindliche Abgabe von elektronisch übermittelten Steuererklärungen. Sie soll den rechtlichen Rahmen ausfüllen, der durch Anpassung der Abgabenordnung an elektronische Übermittlungsformen geschaffen wurde. Mit ihrem Inkrafttreten werde erstmals die rechtliche Möglichkeit einer umfassenden elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen sowie sonstiger für das automatisierte Besteuerungsverfahren erforderlicher Daten eröffnet.
Um möglichst vielen Bürgern die Abgabe elektronisch signierter Erklärungen zu ermöglichen, sehe die StDÜV für eine Übergangszeit Erleichterungen bei den Anforderungen an eine "qualifizierte elektronische Signatur" nach dem Signaturgesetz vor.
Für die elektronische Unterschrift könnten die Signaturen aller Trustcenter genutzt werden, die bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post akkreditiert sind. Außerdem seien die durch Banken und Arbeitgeber herausgegebenen Signaturen einsetzbar. Hierzu gehörten beispielsweise Signaturkarten nach dem Standard des Zentralen Kreditausschusses, Mitarbeiter- bzw. Firmenkarten sowie elektronische Dienstausweise.
Quelle: PM BMF
© juracontent.de
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