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Gesetzentwurf zur Förderung von Kleinunternehmen
(BMF, Miteilung v. 26.02.2003)
Mitteilung der Redaktion:
Die Bundesregierung hat im Rahmen eines Gesamtkonzepts zum Bürokratieabbau einen Gesetzentwurf zum Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen und zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen vorgelegt.
Der Gesetzentwurf will u.a. eine vereinfachte Gewinnermittlungsmöglichkeit für Existenzgründer und Kleinunternehmer schaffen. Nach der Vereinfachungsregelung darf der Kleinunternehmer pauschal die Hälfte seiner Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abziehen. Der unter die Regelung fallende Steuerpflichtige muss lediglich seine Betriebseinnahmen einschließlich seiner Entnahmen aufzeichnen und wird von weitergehenden steuerlichen Aufzeichnungspflichten entlastet.
Die maßgebenden Betragsgrenzen für die Buchführungspflicht sollen künftig wie folgt verändert werden:
• Umsatzgrenze 350.000 Euro (bisher 260.000 Euro)
• Wirtschaftswertgrenze 25.000 Euro (bisher 20.500 Euro)
• Gewinngrenzen 30.000 Euro (bisher 25.000 Euro)
Außerdem soll die jetzt vorgesehene Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung den Nachteil beseitigen, dass auf bestimmte Fremdmittel zu zahlende Entgelte als Dauerschuldzinsen erfasst werden. Dies soll die Finanzierungsbedingungen der Wirtschaft verbessern.
Quelle: PM BMF
© juracontent.de
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