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Bundeskabinett beschließt Vorziehen der Steuerreform auf 2004

(BMF, Schreiben v. 15.08.2003)

Mitteilung der Redaktion:
Das Bundeskabinett hat das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform von 2005 auf 2004 beschlossen. Ziel ist die steuerliche Entlastung der Bürger. So soll die zu zahlende Einkommensteuer um durchschnittlich 10% sinken. Vor allem kleinere Einkommen sollen dabei entlastet werden. Dem Vorhaben müssen allerdings noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Die Steuerentlastungen sollen im Wesentlichen durch folgende Maßnahmen im Haushaltsbegleitgesetz finanziert werden:

- Der Wegfall sowohl der Eigenheimzulage als auch der Wohnungsbauprämie für Neufälle ab 2004. Stattdessen wird ein Zuschussprogramm zur Strukturverbesserung in Städten eingeführt.

- Die Begrenzung der Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf 0,40 Euro für Entfernungen ab dem 21. Kilometer.

- Der Wegfall der bisherigen Halbjahresregelung für Absetzungen für Abnutzungen (AfA) und das Abschmelzen des Haushaltsfreibetrages - entsprechend der vorgezogenen dritten Entlastungsstufe - bereits ab 2004.

- Die vorgesehene Rückführung der Vergütung der Mineralölsteuer für in der Land- und Forstwirtschaft verwendete Dieselkraftstoffe.

- Die Reduzierung der allgemeinen Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung um jährlich 2 Mrd. Euro.

- Die Begrenzung des Weihnachtsgeldes auf 50% der monatlichen Versorgungsbezüge bei Versorgungsempfängern des Bundes; die Streichung des Urlaubsgeldes und die Rückführung des Weihnachtsgeldes auf 60% eines Monatsbezuges bei aktiven Beamten, Richtern und Soldaten des Bundes.

- Die Absenkung der Einkommensgrenzen beim Erziehungsgeld während der ersten 6 Monate und die Reduzierung der Defizithaftung des Bundes für die Leistungsausgaben im Bereich der Krankenversicherungen der Landwirte.

Quelle: Mitteilung BMF

© juracontent.de



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