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Ausgleich für Alleinerziehende wegen Wegfall des Haushaltsfreibetrags

(Bundesregierung, Mitteilung v. 14.08.2003)

Mitteilung der Redaktion:
Alleinerziehende sollen nach dem Willen der Bundesregierung mit einem unbefristeten steuerlichen Freibetrag unterstützt werden. Damit sollen Nachteile ausgeglichen werden, die dadurch entstehen, dass mit Vorziehen der dritten Steuerreformstufe auf 2004 der bislang gewährte Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) wegfällt.

Der vom Bundeskabinett am 13.08.2003 beschlossene neue Steuerfreibetrag iHv. 1.300 Euro im Jahr soll die haushaltbedingten Mehrbelastungen kompensieren, die tatsächlich Alleinerziehende gegenüber Paarfamilien haben. Er soll nur für "echt" Alleinerziehende gelten. Das sind Mütter bzw. Väter, die mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren alleine in einem Haushalt leben, jedoch ohne Partner. Bundesfamilienministerin Schmidt geht von rund 250.000 "echten" Alleinerziehenden aus.

Der Wegfall der Steuerklasse II und des Haushaltsfreibetrags geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück, das den Gesetzgeber aufgefordert hatte, eheliche Erziehungsgemeinschaften nicht schlechter zu stellen als Alleinerziehende oder unverheiratete Erziehungsgemeinschaften.

Die Überprüfung der Voraussetzungen für den Erhalt des Freibetrags soll bei den Finanzämtern liegen.

Quelle: Bundesregierung online


© juracontent.de



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